Sie haben als Bürgerin und Bürger von Biesenthal den Bürgermeister, die Stadtverordneten und den Ortsbeirat von Danewitz gewählt. Damit sind Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten am politischen Geschehen in Biesenthal aber nicht erschöpft.
Sie können als Zuhörer an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) und der Ausschüsse teilnehmen. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich, Zeit, Ort und Tagesordnung werden in den Aushangkästen in der Stadt bekannt gemacht. Die Einladungen und die Beschlussvorlagen sind einige Tage vor einer Sitzung auch online im Ratsinformationssystem der Stadt Biesenthal verfügbar. Die regulären Sitzungstermine und die Standorte der Aushangkästen finden Sie im Sitzungsplan.
Die Beschlüsse der SVV werden durch Veröffentlichung im Biesenthaler Anzeiger bekannt gemacht. Die veröffentlichten Beschlussprotokolle finden Sie ebenfalls im Ratsinformationssystem.
In jeder Sitzung der SVV oder der Fachausschüsse ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen, in der Sie den Abgeordneten Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Gemeindeangelegenheiten stellen können. Auch Kinder und Jugendliche haben dabei das Rederecht.
Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen in Einwohnerversammlungen besprochen werden. Einwohner/innen können selbst die Einberufung einer Einwohnerversammlung fordern, wenn es bei Politik und Verwaltung keine Gesprächsbereitschaft gibt. Der Einwohnerantrag verpflichtet die Gemeindevertretung, zeitnah über ein bestimmtes Anliegen oder eine Forderung der Einwohner zu beraten und zu entscheiden.
Ein Element unmittelbarer Demokratie ist der Bürgerentscheid, der durch ein Bürgerbegehren beantragt wird. Damit kann die Bevölkerung einer Gemeinde in Ausnahmesituationen direkt anstelle der gewählten Politiker entscheiden.
Die genauen Regelungen der Beteiligungsrechte sind in der Hauptsatzung der Stadt Biesenthal und der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg festgelegt.
Quelle: www.biesenthal.de