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16.12.2004

Innenbereichssatzung für den Ortsteil Wullwinkel wird erneut ausgelegt

10. Stadtverordnetenversammlung Biesenthal (16.12.04)

Schlagworte: Bebauungsplan Zentrum Regenerative Energien, Innenbereichssatzung Wullwinkel, Nowy Tomyśl, Nutzungsordnung Schmiede Danewitz, Rechnungsprüfung 2003, Schlossberg.

Zahlreiche Stadtverordnete konnten der letzten Stadtverordnetenversammlung in 2004 nicht beiwohnen, sei es aus Krankheit oder wegen der jahreszeitlich bedingten Überlastung. Mit 13 anwesenden von 19 Mitgliedern war die Versammlung dennoch beschlussfähig.

Bürgermeister Thomas Kuther übergab seinen Bericht an den ersten Stellvertreter und verabschiedete sich wegen massiver Erkältung noch vor Beginn. So hatte André Stahl die Aufgabe, den Jahresrückblick vorzutragen, in dem der Bürgermeister noch einmal alle wichtigen Ereignisse und Entscheidungen im Jahre 2004 zusammenfasste. Er betonte, dass die Stadt mit der Entsendung von zwei Kreistagsvertretern und einer Landtagsabgeordneten nun ein großes „politisches Kapital“ besitze, das es zu nutzen gelte.

Jörk Bull (Amtsausschuss-Vorsitzender) ergriff noch vor Abhandlung der Tagesordnung die Gelegenheit, Amtsdirektor Hans-Ulrich Kühne und Bürgermeister Kuther zu der hohen Auszeichnung zu gratulieren, die sie bei einem offiziellen Besuch des Amtsausschusses in der Partnerstadt Nowy Tomyśl am 13. Dezember erhalten hatten. Es sei das erste mal gewesen, dass ausländische Personen diese höchste Auszeichnung der polnischen Partnerstadt in Empfang nehmen durften.

Der Amtsdirektor informierte die Versammlung über die Entwicklung zum Thema Schlossberg. Er verwies dabei auf einen in der Presse erschienenen Beitrag, in dem eine Einigung der beiden um die Gestaltung konkurrierenden Vereine nahegelegt wurde. Kühne begrüßte dieses und berichtete, dass die Verwaltung derzeit die Ausschreibung der Vergabe einer öffentlichen Nutzung des von der Stadt zu sanierenden Areals durchführe, um spätestens ab dem Jubiläumsjahr 2007 die Zugänglichkeit wieder herstellen zu können. An dieser Ausschreibung sollten sich die beiden Vereine beteiligen.

In der Fragestunde wurden von der SPD-Fraktion Fragen zur Ausführungsqualität der Schubertstraße gestellt. Herr Schönfeld von der Amtsverwaltung stellte klar, dass die Straße erst im Frühjahr abgenommen werde, wenn die bestehenden und bekannten Mängel dann wie vereinbart beseitigt worden sind. Frau Ihlow wollte vom Amtsdirektor wissen, ob es zutreffe, dass in Biesenthal in jüngster Zeit eine ungewöhnlich große Anzahl von Gewerbeanträgen polnischer Staatsbürger gestellt worden seien. Kühne bestätigte dies grundsätzlich und ergänzte, dass das Amt in Zusammenarbeit mit dem Kreis und der IHK dies auf Rechtmäßigkeit geprüft habe. Es handele sich jedoch in der Regel nicht um Gewerbeanträge für das Bauhauptgewerbe.

Mit den ersten beiden Beschlussvorlagen stand der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises und die Entlastung des Amtsdirektors für das Jahr 2003 auf der Tagesordnung. Der Bericht enthielt keine wesentlichen Beanstandungen und wurde im Prinzip ohne Diskussion und ohne Gegenstimmen angenommen. Wolfgang Berg nahm den Bericht zum Anlass, sich wiederholt darüber zu beschweren, dass in der Haushaltsdiskussion für das Jahr 2004 falsche Aussagen über die Rücklagen der Gemeinde gemacht worden seien. Dies wurde in der Diskussion von verschiedenen Rednern zurückgewiesen.

Ohne Diskussion wurde eine Haus- und Benutzungsordnung für die Schmiede im Ortsteil Danewitz beschlossen. Darin ist nun festgelegt, dass die schönen Räumlichkeiten auch von gemeinnützigen Organisationen, aber nicht für private Veranstaltungen, in Anspruch genommen werden können. Über die Vergabe entscheidet der Ortsbürgermeister in der Reihenfolge der Anträge. Diese sind mindestens 14 Tage vorher einzureichen. Das Nutzungsentgelt beträgt dann 10 Euro pro Tag. Kostenlos ist die Nutzung für Sitzungen der Vereine und der politischen Gremien der Stadt Biesenthal.

Auch der Beschluss zur Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das geplante „Zentrum für regenerative Energien“ am ehemaligen Standort des Objektes 5005 fand nach Diskussion einiger Formalien eine große Mehrheit. Gemäß Vorentwurf beinhaltet die Fläche des Bebauungsplanes rund 17 ha Wald und 9 ha ehemalige Militärfläche. Inhalt des Bebauungsplanes werden Festlegungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Umweltverträglichkeit der Planungen sein. Letzteres wird in einem sogenannten Umweltbericht nach Baugesetzbuch festgehalten. Die Öffentlichkeit wird im Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches möglichst früh durch Unterrichtung und Erörterung der Ziele und Auswirkungen der Planung sowie durch anschließende Auslegung des Planentwurfes beteiligt werden. Zur Sicherung der Bauleitplanung soll ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabensträger der BPK Biopower Klosterfelde GmbH abgeschlossen werden. Zur Durchführung der Maßnahmen hat sich die Firma bereits mit dem Kaufvertrag des Geländes verpflichtet. Die Klosterfelder Firma hat nun zur Umsetzung ihres Konzeptes den Sitz in die Ruhlsdorfer Straße nach Biesenthal verlegt.

Bei einer Gegenstimme wurde der Entwurf für die Innenbereichssatzung des Ortsteils Wullwinkel beschlossen. Im Einzelnen war zuvor eine Abwägung aller Eingaben von „Trägern öffentlicher Belange (TÖB)“ und von einzelnen Bürgern vorgenommen worden. Mit der Satzung werden in Zukunft die Flächen bestimmt, auf denen eine Wohnbebauung möglich ist. Dementsprechend kam es in der Abwägung zur Diskussion, wo genau die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich zu ziehen ist. Aufgrund der Eingaben wurden diese Grenzen stellenweise verändert, so dass die Satzung insgesamt noch einmal den Bürgern und den TÖB vorgelegt werden muss. (hr)