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13.05.2004

Stadtverordnetenversammlung fordert Ausbau der „Telekomstraße“

5. Stadtverordnetenversammlung Biesenthal (13.5.04)

Schlagworte: Amtsverwaltung, Anti-Drogen Tag, Baugenehmigungsverfahren, gebundenes Vorschlagsrecht, Hausnummern, Kreisverkehrswacht, Polizeibericht, Schöffenwahl, Schubertstraße, Straßenbäume, Tannenweg, Telekomstraße, Wullwinkel

Der Revierposten der Polizei informierte die Versammlung zu Beginn über die besonderen und auch mehr oder weniger gewöhnlichen Vorkommnisse im vergangenen und laufenden Jahr. Dazu diente eine lange Reihe von statistischen Auswertungen, die von den Herren Bandowski und Grothe vorgetragen wurden. Zusammengefasst muss man davon ausgehen, dass in Biesenthal jährlich zwischen 20 und 25 mal Körperverletzungen gemeldet werden, worunter knapp die Hälfte als schwer einzustufen sind. Jedes Jahr ist außerdem mit immerhin zwei bis vier Sexualdelikten zu rechnen. Insgesamt ist eine Anstieg der Sachbeschädigungen von rund 35 auf 54 Fälle pro Jahr sowie der Taten mit neonazistischem Hintergrund von 4 auf 11 Fälle im Jahr zu verzeichnen. Schwere Diebstähle waren 33 Fahrräder und sieben Kraftfahrzeuge. Fünfzehn mal im Jahr kam es dazu, dass Kraftfahrer ihre Tankrechnung nicht bezahlten.

Die jährliche Verkehrsunfallstatistik zeigte, dass Biesenthal hinsichtlich der Unfälle keine Ausnahme darstellt. Geschwindigkeitsmessungen an den innerörtlichen Straßen zeigten aber immer wieder, dass Biesenthaler sich selbst nicht an die Begrenzungen halten. An der Bahnhofstraße wurden aufgrund von Beschwerden der Anwohner über zu schnelles Fahren und wegen der Lärmbelästigung eine Messkampagne durchgeführt. Diese zeigte, dass sich die LKW-Fahrer grundsätzlich an das Limit von 30 km/h +/- der Toleranzen halten. Die Polizisten führten die Lärmbelästigung, die dennoch von einigen Fahrzeugen ausging, eindeutig auf das örtliche Kopfsteinpflaster zurück. Schließlich riefen die Vertreter der Polizei noch die Radfahrer zu einer rücksichtsvolleren Fahrweise auf und verwiesen auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Falls sich die Fahrer nicht einsichtig zeigen, wollen sie diese gegebenenfalls in Zukunft verstärkt zur Kasse bitten.

Anschließend gaben die Bürgermeister von Biesenthal und Danewitz ihren kurzen Bericht ab. Thomas Kuther warb besonders für den kommenden Aktionstag gegen Drogen, der am 19. Juni in Biesenthal stattfinden wird. Dieser Tag, der in Kooperation mit verschiedenen Initiativen und den Schulen durchgeführt wird, habe vor allem aufklärenden Charakter. Friedrich-Wilhelm Gesche berichtete, dass im Rahmen einer Tagesaktion von Frau Gröschl (Meldestelle Amt Biesenthal-Barnim) nunmehr die Personaldokumente nahezu aller Einwohner vor Ort auf die neue Ortsbezeichnung umgeschrieben wurden.

Der Amtsdirektor stellte seine neue juristische Mitarbeiterin sowie die gesamten neuen Sachgebietsleiter vor. Er berichtete von laufenden Beratungen mit den Fraktionen zur Überarbeitung der Hauptsatzung mit dem Ziel, das gemeindliche Einvernehmen in Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen. Aufgrund einer Anfrage bezüglich des Tannenweges in Biesenthal stellte er fest, dass die Straße auch nach Entfernung des Hinweisschildes juristisch eine Anliegerstraße bleibe. Die Straße wurde allerdings gemäß Anordnung der Verkehrsbehörde des Landkreises für den öffentlichen Verkehr geöffnet.

Unter Bezugnahme auf eine schriftliche Beschwerde der SPD-Fraktion zur ungerechtfertigten Intervention des Amtsdirektors im Rahmen der Abstimmung über den SPD-Antrag zur Entlastung der Kämmerin auf der StVV vom 18.3.04 antwortete Hans-Ulrich Kühne, dass er zwar inhaltlich zu seinen damaligen Ausführungen stehe. Er müsse aber bekennen, sich in „Tonlage und Wortwahl, die nicht sein Eigen sind“ vergriffen zu haben. In Zukunft wolle er sich nicht mehr auf ein solches Niveau begeben.

In der Einwohnerfragestunde wurde von Herrn Krone gefragt, wieso bei einer aktuellen Beratung im Landkreis vom Amtsdirektor bereits signalisiert wurde, dass die Stadt Biesenthal bereit sei, für den Ausbau der Telekomstraße Gelder zur Verfügung zu stellen. Er wolle wissen, welche Kosten damit verbunden seien, welche innerörtlichen Vorhaben dadurch nicht mehr zu finanzieren seien und ob die Stadt Biesenthal auch über die Übernahme von Kosten der Gemeinde Melchow nachdenkt. - Zur Beantwortung dieser Frage ging Margitta Mächtig kurz auf die Beratung ein. Sie erklärte, dass sie in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Kreistagsfraktion der PDS dieses Gespräch beim Landkreis selbst angeregt habe mit dem Ziel, den Stand der Diskussion festzustellen und die Sachlage ggf. neu zu bewerten. Zusagen seien dort von keiner Seite gemacht worden. Des weiteren verwies sie auf den noch folgenden Tagesordnungspunkt zu diesem Thema (s.u.).

Margitta Mächtig fragte, ob es inzwischen ein Nutzungskonzept für den Schlossbergturm gebe. – Dieses sei Thema im Hauptausschuss, wo man eine Ausschreibung vorbereite.

Heribert Rustige wollte wissen, ob in diesem Jahr die Bewässerung der Straßenbäume in Biesenthal gesichert ist. – Der Amtsdirektor stellte fest, dass das Brandenburgische Straßenbauamt für die Hauptverkehrsstraßen zuständig ist. Das Amt werde aber kontrollieren, ob eine ausreichende Pflege stattfinde. Bezüglich der Stadt-eigenen Bäume musste er aber feststellen, dass der Amtshof allenfalls eine Notbewässerung in extremen Zeiten vornehmen könne. Dies reiche aber nicht, um alle Bäume der Stadt bei lang anhaltenden Trockenperioden zu versorgen. In solchen Fällen müssen die Bürger mit in die Verantwortung genommen werden.

Wolfgang Berg fragte nach dem Inhalt einer internen Dienstanweisung im Amt Biesenthal-Barnim, die den Umgang mit den Stadtverordneten betrifft. Es sei im übrigen nicht hinzunehmen, dass er als Abgeordneter verschiedentlich abgewiesen wurde. – Der Amtsdirektor bestätigte die Existenz einer Dienstanweisung. Über den Inhalt wollte er keine weitere Auskunft geben, da diese nur die Mitarbeiter betreffe. Abgeordnete sollten nicht abgewiesen werden. In der Regel sind Anfragen an das Amt aber schriftlich zu stellen.

Auf die Frage von Wolfgang Berg, warum ihm das Vermögen der Stadt Biesenthal während der Haushaltsberatungen nur mit rund 500.000 EUR angegeben wurde, während aus den schriftlichen Erläuterungen nunmehr eine Zahl von rund 700.000 EUR hervorgehe antwortete Frau Thimm (Kämmerin), dass die Ursache in unterschiedlichen Abgrenzungen zu suchen sind, die noch im Rahmen der Haushaltsentwicklung vorgenommen werden mussten.

Zu einer überraschenden Diskussion führte die Anfrage von Carsten Bruch, ob aufgrund der teilweise negativen Entscheidungen des Landkreises zu den beantragten Investpauschalen nicht Eigenmittel der Stadt im Haushaltsplan freiwerden. Wenn möglich, wolle die Fraktion WB/Pro Dan beantragen, dass die Mittel z.B. für den Ausbau der Schubertstr. umgewidmet werden. – Die Fraktion PDS/ Grüne beantragte daraufhin eine Unterbrechung der Sitzung, damit sich die Fraktionen eine Meinung bilden konnten. In der anschließenden Diskussion wurde festgestellt, dass dies wegen des Sperrvermerks auf diesen Haushaltstitel so nicht möglich sei. Die Fraktionen stimmten aber zu, dass wenigstens Planungsmittel in Höhe von rund 20.000 EUR kurzfristig freigegeben werden könnten, um in diesem Jahr gegebenenfalls noch mit dem Ausbau der Straße beginnen zu können.

Schließlich wurden die Beschlussanträge der Tagesordnung behandelt. Zunächst wurde die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2004 zum Landgericht einstimmig bestätigt. Dies sind: Monika Gramann, Petra Krüger, Heike Neumann, Nadin Zinke-Markgraf und Carola Siewke. Der Bürgermeister dankte den BewerberInnen für ihre Bereitschaft zu dem Ehrenamt.

Gemäß vorheriger Abstimmung in den Ausschüssen wurden geringfügige Änderungen am Flächennutzungsplan sowie zu den Bebauungsplänen „An der Kirschenallee/ Kirchenland“ und „Wohnpark am Großen Wukensee“ und die Durchführung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zum vorliegenden Entwurf der Innenbereichssatzung des Ortsteils Wullwinkel beschlossen. Wegen der chaotischen Folge der Hausnummern in der Gartenstraße wurde eine Umnummerierung beschlossen. Dies wird auch als Interesse der Bewohner angesehen. Die Kosten hat allerdings die Stadt zu tragen, da dieses von Amts wegen geschieht.

Zur Beschlussvorlage Nr. 28/2004 mit der Empfehlung für den Ausbau der L 293 (Telekomstraße) erfolgte eine ausgiebige Begründung von Margitta Mächtig. Sie nahm Bezug auf das Schreiben der Lokalen AGENDA 21 Biesenthal, das im Vorfeld der Versammlung allen Stadtverordneten zugegangen war. Darin hatte die Initiative die möglichen negativen Auswirkungen des Ausbaus dargelegt. Margitta Mächtig betonte, dass die Straße vor allem von überörtlichem Interesse, d.h. für die Erschließung des Flughafens und über einen Anschluss an die neue B 167 in Eberswalde eine wichtige Verkehrsverbindung für den regionalen Güter- bzw. Wirtschaftsverkehr werden könne. Eine gemeindliche Straße mit der entsprechenden Baulastträgerschaft könne sie nicht sein. Ziel der aktuellen Bemühungen sei es, festzustellen, ob der vormals festgestellte hohe Schutzbedarf für die Natur in dem Streckenverlauf noch gelte und ob der Ausbau unter veränderten Rahmenbedingungen wie z.B. einer verringerten Ausbaubreite von 5,50 m möglich werde.

Heribert Rustige hatte bereits zu Beginn der Stadtverordnetenversammlung erklärt, bei der Abstimmung dieser Vorlage in seinem Namen wesentliche Änderungen des Beschlusses zu beantragen. Der schriftlich vorgelegte Antrag wurde jedoch seitens des Amtsdirektors mit Verweis auf § 2 der Geschäftsordnung nicht akzeptiert, da Änderungsanträge nur von Fraktionen bzw. mindestens 2 Abgeordneten gemeinsam einzureichen wären. In der Diskussion warb Heribert Rustige jedoch noch einmal dafür, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht den Ausbau der Straße zu fordern, sondern zunächst eine seriöse Abwägung von Aufwand und Nutzen in Form einer Machbarkeitsstudie mit Verkehrsprognosen durchzuführen. Nachdem der Antrag für eine Prüfung und nicht für den Ausbau zu stimmen von nahezu allen Stadtverordneten abgelehnt wurde, wurde bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen folgendes beschlossen:

1. dass sich die StVV ausdrücklich für den Ausbau der Straße ausspricht,

2. dass der Amtsdirektor sich für eine kreisliche Baulastträgerschaft einsetzen soll und

3. dass der Amtsdirektor alle weiteren Schritte, einschließlich Fördermittelbeschaffung, vorbereiten soll, die dem Ausbau der Straße dienen.

Zur Diskussion führte auch eine Beschlussvorlage, die die Mitgliedschaft des Amtes Biesenthal-Barnim in der Kreisverkehrswacht Barnim e.V. zum Ziel hatte. Es setzte sich die Meinung durch, dass Verkehrserziehung bereits im ausreichenden Maße durch die Polizei z.B. in den Schulen realisiert wird. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, die die Stadt als Mitglied sehen wollte, wurde ebenso wie die Beschlussvorlage mit großer Mehrheit abgelehnt.

In der fortwährend ungeklärten Angelegenheit des geforderten „gebundenen Vorschlagsrechts“ bei der Wahl des SPD-Vertreters für den Amtsausschuss durch die SPD-Fraktion wurden nun seitens des Landrates kommunalaufsichtliche Maßnahmen angedroht. Der Landrat beabsichtigt im äußersten Fall den Vertreter im Wege einer Ersatzvornahme selber zu bestimmen. Mit einer Mehrheit von 14 Stimmen gegenüber 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen setzte sich die StVV jedoch in ihrer Stellungnahme im Anhörungsverfahren über diese Androhung hinweg und erklärte, dass sie gegenteiliger Rechtsansicht ist. Maßgeblich für die Entscheidung war das Ziel, im Rahmen des folgenden Rechtsverfahrens eine eindeutige Aussage zu erhalten.

Aus juristischen Gründen ist die Stadtverodnetenversammlung aber weiterhin verpflichtet, bis zur weiteren Klärung die Wahl des vakanten Auschusssitzes auf die Tagesordnung zu nehmen. So wurde erneut über den Vorschlag der SPD, Herrn Wolfgang Berg in den Amtsausschuss zu entsenden in geheimer Wahl abgestimmt. 5 stimmten für Wolfgang Berg, 12 stimmte dagegen und 2 enthielten sich der Stimme.

In nichtöffentlicher Sitzung wurde anschließend über drei Grundstücksverkäufe an private Käufer beschlossen. (hr)