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19.05.2005

Neue Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung gebildet

14. Stadtverordnetenversammlung Biesenthal (19.5.05)

Schlagworte: Bahnhofsvorplatz, BB-Fraktion, Grundstückszufahrten, Innenbereichssatzung Wullwinkel, Polizeibericht, Stellplatzsatzung, Stellplatzablösesatzung, Telekomstraße

Der Versammlung stand an diesem Tage eine umfangreiche Tagesordnung bevor. Zudem musste aus Dringlichkeit ein weiterer Tagesordnungspunkt zur Beantragung von Fördermitteln für die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes eingeschoben werden. Dass die Versammlung dann um 22:00 satzungsgemäß beendet werden musste, obwohl noch mindestens zehn Beschlussvorlagen im öffentlichen und nichtöffentlichen Teil bevor standen, sei vorausgeschickt. Mit 14 anwesenden von 19 stimmberechtigten Mitgliedern war die Versammlung beschlussfähig.

Zunächst präsentierte ein Vertreter der Polizei den statistischen Jahresbericht über die Vorkommnisse im örtlichen Revier. Insgesamt war gegenüber dem Vorjahr ein leichter Rückgang von ca. 780 auf 730 Delikte zu verzeichnen gewesen. Wichtigstes Problem waren Sachbeschädigungen. Sechs Betäubungsmittel-Delikte wurden festgestellt. Besonders Schulen und Läden seien davon betroffen gewesen (Graffity). Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mitarbeit bei der Aufklärung. Bei den 121 in Biesenthal stattgefundenen Verkehrsunfällen waren in 18 Fällen Menschen verletzt worden. Abschließend bat die Polizei darum, bei den Diskussionen um ein Einbahnstraßenkonzept von vornherein einbezogen zu werden.

Der Bürgermeister verwies in seinem Bericht auf die zwischenzeitlichen Aktivitäten der Stadt bezüglich der geplanten Neugliederung der zentralen Orte. Amtsdirektor Hans-Ulrich Kühne regte daraufhin eine Diskussion über den Bürgermeisterbericht an. Er bestätigte, dass das Schreiben der Lenkungsgruppe der Stadtverordnetenversammlung in den nächsten Tagen versandt würde, zweifelte aber einen frühzeitigen Erfolg an.

Bericht des Bürgermeisters

Ortsteilbürgermeister Friedrich-Wilhelm Gesche berichtete von der letzten Sitzung des Ortsbeirates Danewitz, dem stattgefundenen Frühjahrsputz und den weiteren Aktivitäten. Er bedankte sich bei den „Wukeys“ für ihr Angebot, den Frühjahrsputz im Ortsteil zu unterstützen. Wegen zahlloser eigener Helfer wurden sie aber gebeten, woanders zu helfen. Trotz Terminschwierigkeiten sei man in Danewitz übereingekommen, das Erntedankfest (diesmal am 2. Oktober) wieder durchzuführen. „Das sind wir unseren Vorfahren schuldig“, schloss Gesche seine Rede.

In der folgenden Einwohnerfragestunde brachte zunächst Frau Mißlitz ihre Anregungen zur vorliegenden Beschlussvorlage zur Übernahme der Telekomstraße durch die Stadt vor. Da die Straße überwiegend den Durchgangsverkehr begünstige, sei dies eigentlich kein Thema für die Gemeinde. Herr Krone machte daraufhin auf die Folgen eines solchen Beschlusses und die mangelnde Förderfähigkeit aufmerksam. Da das Land einen Umstufungsbeschluss noch nicht gefasst habe, sehe er keine Dringlichkeit, an diesem Abend einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Eine frühzeitige Zustimmung zum Kreistagsbeschluss verschlechtere die Verhandlungsposition gegenüber dem Land. Er beschwerte sich zudem deutlich über die Art, mit der die Land- und Kreistagsabgeordnete Margitta Mächtig politische Gegner des Straßenausbaus in einem Zeitungsartikel diskriminiert habe. Sie hätte dort von „Dunstkreisen“ geredet, obwohl doch keine „Verdunkelungsgefahr“ bestand. Die zahlreich angeführten Befürworter hätten im übrigen nicht für einen Ausbau der Straße unterschrieben, wie jetzt im nachhinein unterstellt würde. - Frau Mächtig lehnte es daraufhin allerdings ab, während der Versammlung über Zeitungsveröffentlichungen zu reden. Amtsdirektor Kühne stellte fest, dass hier überhaupt kein dringlicher Beschluss vorliege. Er sei regulär vom Hauptausschuss eingebracht worden, mit dem Ziel, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen, nachdem die Stadtverordnetenversammlung vor fünf Monaten bereits einen Tendenzbeschluss gefasst hatte. Mit der Vorlage würde ein Ausbau der Straße überhaupt noch nicht beschlossen. Nach Aussage von Staatssekretär Dellmann (SPD) im Eberswalder Blitz sei eine finanzielle Beteiligung des Landes allerdings nicht ausgeschlossen.

Der Bürgermeister informierte anschließend, dass die Stadtverordneten Brodmann und Bruchmann seit dem 1. April eine neue Fraktion mit dem Namen „Bürger für Biesenthal“, abgekürzt „BB-Fraktion“ gegründet haben. Damit gibt es keine fraktionslosen Vertreter mehr. Uwe Bruchmann erklärte darüber hinaus, seine Mitgliedschaft im Bauausschuss niederzulegen. Seine Fraktion werde allerdings schriftlich das Vorschlagsrecht für einen Sitz im Bauausschuss beantragen. Auf Bitte von Herrn Kühne erklärte er sich aber bereit, seine Tätigkeit solange noch fort zu führen.

Friedrich-Wilhelm Gesche bat darum, dass die Vertreter der Stadt im WAV „Panke-Finow“ in Zukunft regelmäßig über das Geschehen im Verband in der Stadtverordnetenversammlung berichten. Er kritisierte insbesondere die hohen Preise für die mobile Entsorgung. In Zukunft soll ein fester Tagesordnungspunkt zum Thema WAV eingerichtet werden.

Karl-Heinz Neu stellte Fragen an die Verwaltung bezüglich Ordnungsangelegenheiten und der Straßenbeleuchtung im Bereich der Tankstelle Q1. Herr Kühne sagte eine Prüfung zu.

Wegen geringem Bedarf wurde mehrheitlich beschlossen, den Hort „Pfefferberg“ zusätzlich in der Zeit vom 4.-15. Juli 2005 geschlossen zu halten.

Herr Schönfeld vom Amt Biesenthal-Barnim stellte das Konzept für die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes vor. Mit diesem Konzept sollen kurzfristig Fördermittelanträge gestellt werden. Nach dem vorliegenden Entwurf werden Parkplätze geschaffen und Fahrradstellplätze sowie eine Buswendeschleife vorgesehen. Zuvor waren im Bauausschuss bereits drei Entwürfe verworfen worden. Heribert Rustige stellte klar, dass der vorliegende Entwurf das Ergebnis der Beratungen darstelle. Wichtig sei, dass die Bahn bereits mündlich zugesagt habe, das vorhandene Geländer aufzutrennen und einen direkten Zugang zum Parkplatz zu ermöglichen. Auf Bitte von Margitta Mächtig soll im folgenden geprüft werden, was die Bahn mit dem Bahnhofsgebäude weiter vor hat. Dem Vorschlag der Verwaltung wurde einstimmig gefolgt.

Erneut stand die Abwägung der Innenbereichssatzung Wullwinkel auf der Tagesordnung. Die Stadtverordnetenversammlung hatte zuletzt versucht, den Anwohnern im Wullwinkel mit einer großzügigeren Flächenausweisung entgegen zu kommen. Diese wurde jedoch von den übergeordneten Behörden der Landesplanungsabteilung und des Landkreises durch rechtsverbindliche Einwendungen abgelehnt. Die Ausweisung von zusätzlichen Siedlungsflächen außerhalb der Stadt wird grundsätzlich abgelehnt. Aber auch die Einwendungen der Bürger waren teilweise widersprüchlich. Im Ergebnis stimmte die Stadtverordnetenversammlung den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung mehrheitlich zu. Die erfolgten Änderungen werden nun wieder öffentlich zur Stellungnahme ausgelegt werden.

Der Antrag auf Vertagung des Punktes „Satzung über Kostenersatz für Grundstückszufahrten“ war seitens des Amtsdirektors formal zurückgewiesen worden. Gemäß geltender Geschäftsordnung sei sein Antrag auf Entscheidung in der Sache weitergehender. Die Versammlung habe nur die Möglichkeit, sich die Argumente der Verwaltung anzuhören und dann ggf. den Antrag durch Abstimmung und Ablehnung zurückzuweisen. So verfuhren dann auch die Stadtverordneten, als nach der ersten Runde mehr Fragen als Antworten offen lagen, mit neun ablehnenden Stimmen und fünf Enthaltungen.

Diskutiert wurde zunächst auch über die Aufstellung einer Stellplatzsatzung (Verfahrenseinleitungsbeschluss). Nachdem die brandenburgische Bauordnung vereinfacht worden war und keine Anforderungen mehr an die Art und Anzahl der erforderlichen Stellplätze gestellt werden, dürfen die Gemeinden dies in eigenen Satzungen erneut regeln. Die Stadt hat somit die Möglichkeit, angepasst an ihre tatsächlichen räumlichen Verhältnisse individuelle Reglungen zu treffen. Die Satzung betrifft nur die Errichtung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Gemäß Vorschlag soll beispielsweise beim Bau von Geschäften je 40 m2 Nutzfläche ein Stellplatz vorgesehen werden. Bei Wohnhäusern sind dann grundsätzlich mindestens zwei Stellplätze je Wohnung notwendig. Heribert Rustige beantragte eine Verringerung der erforderlichen Stellplätze zumindest bei Mehrfamilienhäusern. Dort sei es am unwahrscheinlichsten, dass gleichzeitig alle Stellplätze benötigt würden. Im übrigen verwies er darauf, dass mit dieser Satzung die Menschen benachteiligt würden, die sich z.B. mit Nachbarn Fahrzeuge teilen (carsharing) und so Umwelt und Stadt vor zusätzlichen Belastungen schützen. Diese Auffassung wurde aber ebenso wie der Antrag von Wolfgang Berg, die Mindestanzahl der Stellplätze bei Einfamilienhäusern auf einen je Haus zu beschränken, mit großer Mehrheit abgelehnt. Schließlich wurde der Satzungsentwurf bei nur zwei Enthaltungen angenommen.

Die zugehörige Stellplatzablösesatzung wurde sehr emotional diskutiert. Diese mache deutlich, dass die Stellplatzsatzung lediglich auf die möglichen Erlöse abziele. Heribert Rustige bezeichnete dies als verdeckte kommunale Steuer. Herr Schönfeld verwies in der Diskussion aber darauf, dass die Einnahmen der Stadt nur für die Herstellung von öffentlichem Parkraum verwendet werden dürfen. Hilmar Brodmann zweifelte den angestrebten Ablösebetrag von 59,50 EUR je Quadratmeter an. Dieser liege wesentlich über den Herstellungskosten. Insgesamt wären nach der Satzung je abzulösenden Stellplatz 25 m2 x 59,50 EUR/m2 zuzügl. Grunderwerbskosten, also rund 1500 EUR zu entrichten. Bei der anschließenden Abstimmung wurde die erforderliche Mehrheit bei 5 ja-Stimmen und 5 nein-Stimmen sowie 4 Enthaltungen knapp verfehlt.

Um 22:00 endete die Sitzung. Folgende Beschlussvorlagen wurden nicht mehr behandelt:
Nr. 19 „Ausbau der L 293 (Telekomstr.)“, Nr. 20 „B-Plan Wohnpark am Großen Wukensee“, Nr. 21 „B-Plan Kirschallee/Kirchenland“, Nr. 22 „Brandschutztechnische Forderungen“, Nr. 24 „Straßenbeleuchtung Danewitzer Weg“ sowie Personal- und Grundstücksangelegenheiten im nichtöffentlichen Teil (Beschluss Nr. 24 - 28).(hr)