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20.10.2005

Satzungsmarathon in Biesenthal

17. Stadtverordnetenversammlung Biesenthal (20.10.05)

Schlagworte: Bebauungsplan Objekt 5005 und Hasenheide, Benutzungsordnung Schmiede Danewitz, Flächennutzungsplan, Friedhofssatzung, Grundstückszufahrtensatzung, Innenbereichssatzung Wullwinkel, Nachtragshaushaltssatzung 2005, Stellplatzablöse-Satzung, Schließzeiten Kita

Ein halbes Dutzend Satzungen standen auf der Tagesordnung – und wurden beschlossen. Sechzehn anwesende Stadtverordnete waren sichtlich bemüht, die insgesamt 11 Beschlussvorlagen zügig abzuarbeiten. Amtsdirektor Kühne konnte der Sitzung nicht beiwohnen. Die Leitung der Sitzung übernahm der stellvertretende Bürgermeister André Stahl. Der Bürgermeister selbst beschränkte sich darauf, seinen Bericht vorzutragen. Darin erinnerte er an die vergangenen Ereignisse wie Wukenseefest mit neuem Teilnahmerekord, die offizielle Teilnahme der Stadt am Korbmacher- und Hopfenblütenfest in der Partnerstadt Novy Tomyśl, das Spielplatzfest im Park sowie die 10-Jahres Feier der Jugendfeuerwehr. Außerdem berichtete er über den Arbeitsbesuch von elf Stadtverordneten in Novy Tomyśl am 10. September. Dort standen eine gemeinsame Stadtbegehung mit den Gastgebern sowie die Erarbeitung des Haushalts 2006 auf dem Programm.

Ortsbürgermeister Friedrich-Wilhelm Gesche fasste sich kurz und berichtete über den Veranstaltungsplan 2006 im Ortsteil Danewitz. Heribert Rustige berichtete aus dem WAV Panke-Finow. Er lud die Öffentlichkeit zum Besuch der nächsten Verbandsversammlung am 1.11.05 um 18:30 im Sitzungssaal der Stadtwerke Bernau ein. Dort stehe der Jahresabschluss 2004 sowie der Wirtschaftsplan 2006 auf der Tagesordnung. Die Gebühren für die mobile Entwässerung sollen in 2006 um 28 Cent gesenkt werden. Außerdem werde nun endgültig über den Antrag der Stadt Biesenthal abgestimmt. Die Stadt wünscht eine Satzungsänderung, um die Benachteiligung der Anschlussnehmer mit Druckentwässerung zu beenden. Dass die Stadt mit ihrem Antrag, der nun bereits zum dritten Mal auf der Tagesordnung steht, Erfolg haben werde, sei aber zu bezweifeln.

In der Einwohnerfragestunde gab Stahl eine Anfrage zu Protokoll, die ihm von zwei Biesenthaler Gewerbetreibenden zugetragen wurden. Die Stadt möge prüfen, ob die von der Autowerkstatt Dobberkau angebrachte Werbung an den Gebäudefassaden in Richtung B2 zulässig und hinzunehmen sei. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Vorgang zu prüfen.

Von anwesenden Bürgern wurde gefragt, wie sich die zukünftige Innenbereichssatzung für den Ortsteil Wullwinkel auf die ausgegrenzten Außenbereiche auswirken werde. Stahl stellte in seiner Antwort klar, dass die Satzung nur den Innenbereich regele und zwar mit dem Ziel, hier endlich eindeutiges Baurecht zu schaffen. Das gebe den Eigentümern und Bewohnern Planungssicherheit. Allerdings bedeute dies umgekehrt, dass im Außenbereich nicht mehr neu gebaut werden darf und Umnutzungen nicht genehmigungsfähig sind. Das heiße aber nicht, das bestehende Bauten abgerissen werden müssen. Dafür gelte Bestandsschutz.

Gemäß Beschluss vom 22.5.2003 war das Verfahren zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Wullwinkel aufgenommen worden. In mehreren Runden war der Entwurf aufgrund der erfolgten öffentlichen Beteiligung verändert worden. Jetzt stand die Abwägung der letzten Einwendungen und der endgültige Beschluss auf der Tagesordnung. In den Einwänden war es immer wieder um die Frage gegangen, nach welchen Kriterien die Abgrenzung erfolgt war. Bei der Beurteilung der Zugehörigkeit zum Innenbereich kommt es laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung auf den „erkennbaren Siedlungszusammenhang und nicht auf dessen historische Entstehung“ an. Weiter heißt es im Abwägungsbeschluss: „Die insgesamt unbefriedigende städtebauliche Situation in Wullwinkel ist den Stadtverordneten bekannt. Aus diesem Grund versucht die Stadt Biesenthal seit nunmehr 14 Jahren städtebauliche Ordnungsprinzipien in der Siedlung Wullwinkel zu entwickeln.“ In der Hoffnung, dass dieses Ziel nach dem langwierigen Abwägungsprozess nun erreicht werden kann, wurde die vorliegende Satzung mit großer Mehrheit bei nur einer Enthaltung beschlossen.

Für den Ortsteil Danewitz wurde beschlossen, den vorliegenden 1. Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan in die öffentliche Beteiligung zu geben. Ziel der beabsichtigten Änderung ist die Schaffung von Sonderflächen, die die touristische Nutzung der Feldsteinbacköfen erlaubt. In einem weiteren Beschluss wurde die Benutzungsordnung der Schmiede in Danewitz erweitert. Diese sieht jetzt zusätzliche Regelungen zur Nutzung des Festplatzes vor.

Ebenfalls in die öffentliche Beteiligung geht nun der vorhabensbezogene Bebauungsplan „Zentrum für regenerative Energien“ am Standort des ehemaligen Bunkerobjektes 5005. Am vorgelegten Entwurf wurde auf Antrag von Heribert Rustige lediglich eine Klarstellung in der textlichen Darstellung des Umweltberichtes zum Schutz des Grundwassers vorgenommen. Der Vorhabensträger, vertreten durch seinen Planer, bestätigte auf Anfrage, dass nach wie vor an dem vertraglich vereinbarten Bau eines Biomasseheizkraftwerkes festgehalten werde.

In einem weiteren Beschluss zur Bauleitplanung der Stadt wurde der Antrag des Vorhabenträgers abgelehnt, den seit dem 9.9.99 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Hasenheide 1“ noch einmal hinsichtlich des Flächenzuschnitts zu ändern. Im Bauausschuss hatte der Antragsteller erläutert, dass sich die ursprüngliche Bebauungsfläche von 6,8 ha derzeit wegen der geringen Baukonjunktur nicht umsetzen lasse. In der Stadtverordnetenversammlung beschwerte sich Wolfgang Berg allerdings darüber, dass das verbleibende 1,4 ha große Baugebiet nördlich der Pappelallee deutlich über eine sogenannte Abrundung hinausgehe. Dem pflichtete Stahl bei. Andere Stadtverordnete waren der Ansicht, dass genügend innerörtliche Bauflächen brachen liegen würden, um den laut Beschlussvorlage „geschwächten Siedlungsdruck“ aufnehmen zu können. Bei der folgenden Abstimmung erhielt der Beschlussantrag mit nur 6 Zustimmungen bei 7 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit.

Ohne weitere Diskussion wurde einstimmig (!) die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2005 beschlossen. Stahl lobte die gute Vorarbeit in den Gremien und dankte der Kämmerin Michaela Müller-Lautenschläger. Der Nachtrag war erforderlich geworden, weil unvorhersehbare zusätzliche Kosten für Baumaßnahmen wie z.B. für den Brandschutz in der Oberschule dringend durchzuführen sind. Aber auch der geplante Spielplatz im Stadtwald profitiert von einer ersten Rate in Höhe von 15.000 EUR. Damit soll der diesjährige Baubeginn ermöglicht werden. Zur Stützung des Haushaltes sind nach aktualisierter Rechnung im Jahr 2005 insgesamt Entnahmen von 24.100 EUR aus den allgemeinen Rücklagen der Stadt erforderlich.

Ausgehend von Bürgerhinweisen und Anregungen von Stadtverordneten wurde die Friedhofssatzung und die zugehörige Gebührensatzung der Stadt überarbeitet und mit großer Mehrheit beschlossen. In der Satzung wurde zum Beispiel die Möglichkeit aufgenommen, anonyme Erdbestattungen vorzunehmen. Aufgrund einer erheblichen Kostenunterdeckung wurden die Gebühren um rund 10% erhöht. Dennoch ist weiterhin von einem Zuschussbedarf der Gemeinde auszugehen. Für die Bestattung in einem Reihengrab addieren sich die Gebühren gemäß Satzung nunmehr auf 795 EUR, wenn auch die Feierhalle in Anspruch genommen wird.

Zum zweiten Mal wurde die Grundstückszufahrtensatzung (GZS) zur Abstimmung gestellt, nach dem diese am 19.5.05 schon einmal gescheitert war. Lediglich die BB-Fraktion hatte in der Zwischenzeit Änderungsvorschläge eingebracht. Uwe Bruchmann erläuterte, dass es seiner Fraktion darum gehe, die Bürger vor unnötigen Kosten zu bewahren. Diese sollten in die Lage versetzt werden, die Arbeiten selbst von einer Fachfirma durchführen zu lassen. Herr Schönfeld stellte für die Bauverwaltung klar, dass die Bürger auch mit dieser Satzung weiterhin eigenständig aktiv werden können. Die Satzung regelt nur die Verfahrensweise, wenn die Stadt z.B. im Rahmen des Straßenbaus den Bau der Zufahrten ebenfalls übernimmt. Gerade diese Möglichkeit sei wichtig, betonte Dirk Müller, um an ortsprägenden Straßen eine einheitliche Gestaltung vornehmen zu können. Jörk Bull kritisierte dagegen, dass es in der Vergangenheit für die Bürger zu wenig Mitspracherecht gegeben habe. Schließlich wurde die Satzung gegen die Stimmen von Bull und Berg sowie bei weiteren Enthaltungen angenommen.

Auch die von der Verwaltung vorgelegte Stellplatzablösesatzung war bereits am 19.5.05 in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt worden. Die SPD-Fraktion beantragte nun, die Herstellungskosten um 9,50 EUR auf 50 EUR je Quadratmeter abzusenken. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Herr Schönfeld hatte argumentiert, dass die 59,50 EUR nachweislich den durchschnittlichen Baukosten entsprächen. Alles andere wäre ein politischer Preis. Bruchmann forderte, dass die Bürger jeweils nur den tatsächlichen Preis zahlen sollten, wenn die Stadt eine Ersatzstellfläche herstelle. Nachdem in der weiteren Diskussion zunehmend unklarer wurde, ob die Stadt überhaupt verpflichtet sei, die Ablösebeiträge zweckentsprechend einzusetzen, wurde der Antrag eingebracht, dieses in der Satzung festzuschreiben. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen. Dies gilt auch für den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, die geplante Bevorteilung bei Vorhaben im Sanierungsgebiet zu streichen. Am Ende stimmten 14 Stadtverordnete für den veränderten Satzungsentwurf. Der Amtsdirektor wurde beauftragt, das notwendige Verfahren für die Inkraftsetzung durchzuführen.

An diesem Tag waren auch die beantragten Schließzeiten für die städtische Kita „Knirpsenland“ und den Hort „Pfefferberg“ zu bestätigen. Stahl beantragte für den Hauptausschuss, den Schließzeiten in den Sommerferien nur zuzustimmen, wenn die städtischen Kitas verpflichtet würden, den Eltern aktiv eine alternative Unterbringung wie z.B. in der Kita Schützenstraße anzubieten. Hierzu seien Absprachen seitens der Kita-Leitung zu treffen. Es sei den Eltern nicht zuzumuten, hierfür erst Abbitte leisten zu müssen. Dies wurde mehrheitlich angenommen. (hr)