Stadtleben
Grundstücksangebote
20.02.2025

Die Stadt Biesenthal, vertreten durch das Amt Biesenthal-Barnim, beabsichtigt im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens eine unvermessene Teilfläche des Grundstücks in 16359 Biesenthal, Bahnhofstraße 49, Gemarkung Biesenthal, Flur 7, Flurstück 1716 gegen Höchstgebot zu verkaufen.
Die Teilfläche hat eine Größe von ca. 1.000 m² (ca. 20 x 45 m). Entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Biesenthal ist die Teilfläche einer Gemischten Baufläche zuzuordnen und unterliegt den Regelungen der „Gestaltungssatzung Bahnhofstraße“. Die Zuwegung und Erschließung des neu zu bildenden Flurstücks erfolgt über die Steinstraße.
20.02.2025

Die Stadt Biesenthal, vertreten durch das Amt Biesenthal-Barnim, beabsichtigt im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens eine unvermessene Teilfläche des Grundstücks in 16359 Biesenthal, Bahnhofstraße 49, Gemarkung Biesenthal, Flur 7, Flurstück 1716, bebaut mit einem Mietwohnhaus mit sechs Wohneinheiten und diversen Nebengebäuden, gegen Höchstgebot zu verkaufen. Die Teilfläche hat eine Größe von ca. 1.873 m² (ca. 41 x 45 m).
21.01.2025

Die Stadt Biesenthal beabsichtigt, an einem Teilstück des Flurstücks 482 der Flur 7 in der Gemarkung Biesenthal, zur Größe von ca. 1.000 m² ein Erbbaurecht für 90 Jahre zur Errichtung eines Eigenheims zu einem wertgesicherten Erbbauzins von zurzeit jährlich 4,4 % des aktuellen Bodenrichtwertes (z.Zt. 210 Euro) auszugeben.
Auf dem Grundstück befinden sich eine Garage mit diversen Anbauten.
Der Erbbaurechtsnehmer wird verpflichtet, die abbruchreifen Bestandsgebäude abzureißen und das Erbbaurechtsgebäude in Übereinstimmung mit den maßgeblichen baurechtlichen Vorschriften innerhalb von 3 Jahren bezugsfertig zu errichten. Zusätzlich können eine Garage/Carport/Stellplatz und ein Gartenhäuschen/Schuppen errichtet werden.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Biesenthal ist das Grundstück als Gemischte Baufläche dargestellt. Die Zuwegung des neu zu bildenden Flurstücks erfolgt über die Rudolf-Breitscheid-Straße.
Die Vermessungskosten für das Herausmessen der Teilfläche sowie die Vertragsnebenkosten (Notar, Grundbucheintragungen, etc.) sind vom Erwerber zu tragen.
Mit der Bekundung eines Interesses entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages. Aus der Interessenbekundung lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Biesenthal herleiten.
Interessen sind schriftlich beim Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal abzugeben. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Richter, SB Liegenschaften, 03337 459939 oder E-Mail liegenschaften@amt-biesenthal-barnim.de zur Verfügung.
Biesenthal, den 07.01.2025
A.Nedlin
Amtsdirektor